Risiken bei fehlender oder mangelhafter letztwilliger Verfügung / Regelung Teil 1

Nachfolgende Situation stellt sich dar:
Inga und Tom sind verheiratet. Vereinbart wurde Gütertrennung. Sie sind Eltern von zwei minderjährigen Töchtern, Lena und Ute. Weitere Kinder existieren nicht. Inga ist Geschäftsführerin und Eigentümerin im eigenen mittelständischen Unternehmen, welches Ihre Familie nun schon in der dritten Generation betreibt. Tom ist leitender Angestellter.

An einem verregneten Abend ist Inga mit Ihren Töchtern zu Feierlichkeiten bei Ingas Familie eingeladen. Auf dem Rückweg gerät Inga mit Ihrem Fahrzeug in einer langgezogenen Kurve auf die Gegenfahrbahn, tuschiert ein entgegenkommendes Fahrzeug und verliert die Kontrolle. Inga ist augenblicklich tot, Lena verstirbt noch am Unfallort während Ute ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus erliegt.

Wie stellt sich nun die erbrechtliche Situation dar?

Inga hat weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen.
Da Inga zuerst verstirbt erhalten Tom, Lena und Ute je 1/3 des Nachlasses von Inga.

Wenige Minuten nach ihrer Mutter verstirbt Lena. Jetzt wird der Teil, den Ute wenige Minuten zuvor von ihrer Mutter geerbt hat, an Tom, ihren Vater weiter vererbt.

Als im Krankenhaus dann auch noch Ute verstirbt wird auch ihr Erbdrittel, aus dem Nachlass ihrer Mutter, auf Ihren Vater Tom übertragen.

Nachfolgend drei (mögliche) gravierende Auswirkungen:

1. Erbrechtlich ist somit innerhalb kürzester Zeit der Familienbesitz von Inga in die Familienlinie ihres Ehemannes Tom übertragen worden. Etwas, dass die Familienangehörigen dieses Traditionsunternehmens nicht gewollt hätten.

2. Erbschaftsteuerlich ist es möglich, dass  dasselbe Vermögen durch die verschiedenen Erbgänge mehrfach besteuert wird. Dies ist der Fall, sofern persönliche erbschaftsteuerliche Freigrenzen überschritten werden.
Bei dem Unternehmen selbst greift möglicherweise §13a ErbStG, mit allen Konsequenzen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

3.  Kapitalanlage technisch muss die Liquiditätsbeschaffung für die Erbschaftsteuer und anfallende Kosten sichergestellt sein. Ein entscheidender Faktor, wenn Unternehmen oder langfristig gebundene Vermögensgegenstände vererbt/übertragen werden.

An Hand dieses Beispiels sieht man deutlich, wie Komplex oft die Fragestellung im Bereich des Nachlasses ist und welche imensen Auswirkungen das Versäumen einer rechtzeitigen Planung / Steuerung haben kann.

Hinweis:
Bei einer guten Planung sollten die Themenfelder Erbrecht, Erbschaftsteuer und Finanzplanung immer "Hand in Hand gehen".

(Dieses Beispiel beruht auf einem wahren Ereignis, wurde zwecks Verständlichkeit aber vereinfacht dargestellt.)


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