Risiken bei fehlender oder
mangelhafter letztwilliger Verfügung / Regelung Teil 1
Nachfolgende Situation stellt sich dar:
Inga und Tom sind verheiratet. Vereinbart
wurde Gütertrennung. Sie sind Eltern von zwei minderjährigen Töchtern, Lena und
Ute. Weitere Kinder existieren nicht. Inga ist Geschäftsführerin und
Eigentümerin im eigenen mittelständischen Unternehmen, welches Ihre Familie nun
schon in der dritten Generation betreibt. Tom ist leitender Angestellter.
An einem verregneten Abend ist Inga mit
Ihren Töchtern zu Feierlichkeiten bei Ingas Familie eingeladen. Auf dem Rückweg
gerät Inga mit Ihrem Fahrzeug in einer langgezogenen Kurve auf die
Gegenfahrbahn, tuschiert ein entgegenkommendes Fahrzeug und verliert die
Kontrolle. Inga ist augenblicklich tot, Lena verstirbt noch am Unfallort
während Ute ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus erliegt.
Wie stellt sich nun die erbrechtliche
Situation dar?
Inga hat weder ein Testament noch einen
Erbvertrag hinterlassen.
Da Inga zuerst verstirbt erhalten Tom,
Lena und Ute je 1/3 des Nachlasses von Inga.
Wenige Minuten nach ihrer Mutter
verstirbt Lena. Jetzt wird der Teil, den Ute wenige Minuten zuvor von ihrer
Mutter geerbt hat, an Tom, ihren Vater weiter vererbt.
Als im Krankenhaus dann auch noch Ute
verstirbt wird auch ihr Erbdrittel, aus dem Nachlass ihrer Mutter, auf Ihren
Vater Tom übertragen.
Nachfolgend drei (mögliche) gravierende
Auswirkungen:
1. Erbrechtlich ist somit innerhalb
kürzester Zeit der Familienbesitz von Inga in die Familienlinie ihres Ehemannes
Tom übertragen worden. Etwas, dass die Familienangehörigen dieses
Traditionsunternehmens nicht gewollt hätten.
2. Erbschaftsteuerlich ist es möglich,
dass dasselbe Vermögen durch die
verschiedenen Erbgänge mehrfach besteuert wird. Dies ist der Fall, sofern
persönliche erbschaftsteuerliche Freigrenzen überschritten werden.
Bei dem Unternehmen selbst greift
möglicherweise §13a ErbStG, mit allen Konsequenzen, sofern die Rahmenbedingungen
stimmen.
3.
Kapitalanlage technisch muss die Liquiditätsbeschaffung für die
Erbschaftsteuer und anfallende Kosten sichergestellt sein. Ein entscheidender
Faktor, wenn Unternehmen oder langfristig gebundene Vermögensgegenstände
vererbt/übertragen werden.
An Hand dieses Beispiels sieht man
deutlich, wie Komplex oft die Fragestellung im Bereich des Nachlasses ist und
welche imensen Auswirkungen das Versäumen einer rechtzeitigen Planung /
Steuerung haben kann.
Hinweis:
Bei einer guten Planung sollten die
Themenfelder Erbrecht, Erbschaftsteuer und Finanzplanung immer "Hand in
Hand gehen".
(Dieses Beispiel beruht auf einem wahren
Ereignis, wurde zwecks Verständlichkeit aber vereinfacht dargestellt.)
Kommentare
Kommentar veröffentlichen