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Es werden Posts vom Juni, 2016 angezeigt.
Risiken bei fehlender oder mangelhafter letztwilliger Verfügung / Regelung Teil 1 Nachfolgende Situation stellt sich dar: Inga und Tom sind verheiratet. Vereinbart wurde Gütertrennung. Sie sind Eltern von zwei minderjährigen Töchtern, Lena und Ute. Weitere Kinder existieren nicht. Inga ist Geschäftsführerin und Eigentümerin im eigenen mittelständischen Unternehmen, welches Ihre Familie nun schon in der dritten Generation betreibt. Tom ist leitender Angestellter. An einem verregneten Abend ist Inga mit Ihren Töchtern zu Feierlichkeiten bei Ingas Familie eingeladen. Auf dem Rückweg gerät Inga mit Ihrem Fahrzeug in einer langgezogenen Kurve auf die Gegenfahrbahn, tuschiert ein entgegenkommendes Fahrzeug und verliert die Kontrolle. Inga ist augenblicklich tot, Lena verstirbt noch am Unfallort während Ute ihren schweren Verletzungen im Krankenhaus erliegt. Wie stellt sich nun die erbrechtliche Situation dar? Inga hat weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen.
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Heute möchte ich einladen, die nachfolgende Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung zu diskutieren. Anmerkung von meiner Seite: Dient nicht gerade die Begünstigung von Betriebsvermögen auch dazu, die unternehmerischen Risiken der Erben auszugleichen ?! Erbschaftsteuer ; Alternativmodell des IMK (Hans-Böckler-Stiftung)   Eine konsequente und verfassungsgerechte Reform der Erbschaftsteuer könnte das Aufkommen aus dieser Steuerart langfristig deutlich steigern und dabei helfen, der gewachsenen sozialen Ungleichheit entgegenzuwirken. Darauf weist Prof. Dr. Gustav A. Horn hin, der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.       Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:   •               Die bislang diskutierten Gesetzespläne der Bundesregierung erfüllten diese Anforderung nicht, sagt Horn. Das macht eine Analyse aus der kürzlich vorgelegten IMK-Steuerschätzung deutlich. •               Die Analyse des IMK z

Referentenentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vom 16. 12. 2015 ein erster Einblick

Bereits mit der Vorlage eines Diskussionsentwurfs zum InvStRefG am 22.07.2015 hatte sich abgezeichnet, dass der Gesetzgeber insbesondere das Transparenzprinzip für Publikums-Investmentfonds ab dem 01.01.2018 abschaffen möchte.  Dieser Teil des Reformvorhabens findet sich auch in dem aktuellen Referentenentwurf wieder. Nach Abschluss der Verbandskonsultation bereits im Januar 2016 ist dem entsprechend eine straffe Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens zu erwarten. Dass sich die nunmehr bekannten Kernvorschriften  des neuen ab 2018 geltenden Investmentsteuergesetzes (InvStG-E) im weiteren Verlauf des legislativen Prozesses nochmals wesentlich ändern, ist wenig wahrscheinlich. Daher ist mit Blick auf vorhandene Investments von privaten wie auch institutionellen Anlegern dringend geboten, sich mit der geplanten Reform der Investmentbesteuerung auseinanderzusetzen.  Kernaussagen • Mit dem voraussichtlich am 01.01.2018 in Kraft tretenden Investmentsteuerreformgesetz ändert sich di

Mündelgeld

Können Investmentfonds als Mündelgeld fungieren ? Jeder Vormund ist verpflichtet, Geldanlagen von unter Betreuung stehenden Personen mündelsicher anzulegen. Das heißt, das "Mündelgeld" ist verzinslich anzulegen. Dieses stellt den Betreuer in der aktuellen Niedrigzinsphase - welche nach meiner Meinung noch länger anhalten dürfte - vor große Herausforderungen. Im BGB ist geregelt, welche Anlagen sich zur Investition in Mündelgeld eignen. Das BGB enthält auch einen Katalog von Anlageformen, in welche Mündelgeld investiert werden kann (§1807). Grundsätzlich kann Mündelgeld, außer in Bundeswertpapieren, auch in andere Anlageformen wie beispielsweise Aktien, Immobilien oder auch Investmentfonds investiert werden. Allerdings muss die Anlage den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entsprechen. Jeder Einzelfall muss vom Vormundschaftsgericht des Mündels geprüft und die Anlage  dem Vormund explizit gestattet werden. Nach Mitteilung des deutschen Investmentfon
Blogstart Liebe Leser,  in diesem Blog möchte ich regelmäßig über Themen aus den Bereichen Finanz- und Nachlassplanung sowie vom Kapitalmarkt berichten. Mit mehr als 25 Jahre Erfahrung in den genannten Bereichen freue  ich mich nicht nur meine Ansichten zu teilen sondern natürlich auch auf viele Anregungen, Beiträge und Feedback. Euer TC