Heute möchte ich einladen, die nachfolgende Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung zu diskutieren.
Anmerkung von meiner Seite: Dient nicht gerade die Begünstigung von Betriebsvermögen auch dazu, die unternehmerischen Risiken der Erben auszugleichen ?!
Erbschaftsteuer ; Alternativmodell des IMK (Hans-Böckler-Stiftung)
Eine konsequente und verfassungsgerechte Reform der
Erbschaftsteuer könnte das Aufkommen aus dieser Steuerart langfristig deutlich
steigern und dabei helfen, der gewachsenen sozialen Ungleichheit
entgegenzuwirken. Darauf weist Prof. Dr. Gustav A. Horn hin, der
wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Hierzu wird u.a.
weiter ausgeführt:
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Die bislang
diskutierten Gesetzespläne der Bundesregierung erfüllten diese Anforderung nicht,
sagt Horn. Das macht eine Analyse aus der kürzlich vorgelegten IMK-Steuerschätzung
deutlich.
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Die Analyse des
IMK zeigt, wie stark insbesondere die Empfänger sehr großer Betriebsvermögen
noch von der massiven Privilegierung dieser Vermögensart profitieren, obwohl
sie das Bundesverfassungsgericht 2014 für verfassungswidrig erklärt hat.
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Da vor allem
wohlhabende Haushalte Betriebsvermögen halten und verschenken oder vererben, führt
diese Privilegierung zu einem weitgehend regressiven Steuerverlauf bei
Schenkungen und Erbschaften insgesamt, zeigen die Wissenschaftler anhand von
Daten des Statistischen Bundesamts: So wurden Schenkungen in Höhe von 5000 bis
10.000 € nach Berücksichtigung von Freibeträgen 2014 im Durchschnitt effektiv
mit 10,2 Prozent besteuert.
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In der Größenklasse
über 20 Millionen €, in der viel Betriebsvermögen weitergegeben wird, lag die
effektive Besteuerung dagegen lediglich bei 0,4 Prozent.
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Erbschaften über
20 Millionen € wurden effektiv zwar höher besteuert. Doch lag die Belastung mit
7,8 Prozent deutlich niedriger als in den übrigen Größenklassen ab 50.000 €
(siehe auch Tabellen 6 und 7 in der Steuerschätzung; Link unten).
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Eine von der
Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie am Deutschen Institut für
Wirtschaftsforschung konstatiert ebenfalls große Defizite bei der Vermögensbesteuerung:
Nach zwei Jahrzehnten, die in Deutschland vor allem durch Entlastungen für
Wohlhabende geprägt waren, sei "die Besteuerung von Erbschaften und
Schenkungen derzeit nicht geeignet, der Kluft zwischen Arm und Reich
entgegenzuwirken."
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Die von der
Bundesregierung geplante "minimalinvasive" Novelle der
Erbschaftsbesteuerung werde an diesem Missverhältnis nur wenig ändern,
konstatieren die IMK-Steuerexperten. Mit sehr weitgehenden Verschonungsregeln
privilegiere die Regierung Firmenerben weiterhin weitaus stärker als nötig sei,
um Arbeitsplätze bei der Übertragung auf die nächste Eigentümergeneration zu
sichern.
•
Das
vorgeschlagene Alternativmodell orientiert sich daher am Gesetzentwurf der
Regierung, baut die pauschale Verschonung des Betriebsvermögens aber so weit
wie möglich ab, "ohne dass die Fortführung des Betriebes steuerlich gefährdet
würde".
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So sieht der
Alternativ-Vorschlag weiterhin eine Bedürfnisprüfung vor, mit der verhindert
werden soll, dass Empfänger von Betriebsvermögen finanziell überfordert werden.
Anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, würde auch Empfängern ohne
ausreichendes Privatvermögen die Steuer langfristig nicht komplett erlassen.
Vielmehr müssten auch sie bis zu 15 Prozent Steuern zahlen – mindestens den
halben tarifären Steuersatz der Steuerklasse I.
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Durch großzügige
Möglichkeiten zu einer verzinsten Stundung der Steuerzahlung über bis zu 15
Jahre sei dabei aber sichergestellt, dass die Erben ihre Steuern auf jeden Fall
aus den laufenden Erträgen des übertragenen Unternehmens bezahlen können. Ohne
dass Arbeitsplätze gefährdet würden, könne so "das Aufkommen der
Erbschaftsteuer langfristig problemlos verdoppelt werden und die
Erbschaftsteuer einen deutlich größeren Beitrag zur Korrektur der Einkommens-
und Vermögensverteilung leisten", resümieren die Wissenschaftler.
Quelle :
Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung v. 2.6.2016 (il)
Fundstelle(n):
NWB DokID: MAAAF-74830 |
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