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Erbschaftsteuer , Erbrecht und Anlagevermögen auf einander abstimmen

Ich stelle immer wieder fest, dass viele Testamente und Erbverträge „zu Gunsten des Finanzamts“ formuliert sind. In enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Experten konnte ich in den letzten Wochen und Monaten meine Mandanten durch kreative Konzepte vor unnötigen Schenkung- und/oder Erbschaftsteuern bewahren. Häufige Ursachen: 1. Erbrechtlich gut gemeinte Testamente und Erbverträge 2. Finanzstrukturen vieler und Unternehmen sind nachteilig 3. Regelungen wurden nicht getroffen Drei Faktoren die beherzigt werden sollten: 1. Schenkungen mit „warmen Händen“ 2. Bereits zu Lebzeiten für Frieden bei den Erben sorgen) 3. Unnötige Steuern vermeiden Durch eine richtige Ausgestaltung kann die Steuerersparnis schnell hunderttausende oder gar mehrere Millionen Euro betragen. Gerne unterstütze ich mit kreativen Lösungen in enger Zusammenarbeit mit Steuer- und Anwaltskanzleien/Notariaten.

Mit einer guten Nachlassplanung Vermögen schützen!

Mit einer guten Nachlassplanung Vermögen schützen! Wer sich keine Gedanken über seinen Nachlass macht und sich auf die gesetzliche Regelung verlässt, der bringt oft viel Unheil über seine Erben. Nachstehend führe ich eine kleine Auswahl von Problemfeldern auf, welche mit einer guten Nachlassplanung hätten vermieden oder zumindest minimiert werden können:  Handlungsunfähigkeit des im Nachlass befindlichen Unternehmens  Unnötig hohe Erbschaftsteuer  Geschiedener Ehepartner wird indirekt Erbe durch gemeinsame Kinder  Illiquidität der Erben, da beispielsweise das vererbte Vermögen primär aus Immobilien besteht  Streitigkeiten vor Gericht zerren Vermögen auf  Kinder auf Abwegen erben mehr als gewünscht  …  Mit einer allumfassenden individuellen Nachlassplanung kann man den aufgeführten Problemfeldern mit guten Lösungen begegnen. Dabei ist es wichtig, sämtliches Anlagevermögen (Unternehmen, Immobilien, Wertpapiere etc.) offen zu legen so

Risiko Erbschaftsteuer bei Immobilien

Risiko Erbschaft- / Schenkungsteuer bei Übertragung von Immobilien Im vergangenen Jahr hat der Bund 7,1 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer vereinnahmt. Ein Gutteil dieser Summe dürfte von Immobilien kommen, die ihren Besitzer gewechselt haben. Schaut man sich die Immobilienpreisentwicklung in deutschen Ballungszentren in den letzten fünf Jahren an, so sind die Preise im Schnitt um rund 40% gestiegen. Da kann es schnell passieren, dass eine Wohnung, welche man 2012 für 400.000,00 Euro erworben hat heute einen Wert von rund 560.000,00 Euro hat. Grundsätzlich ist diese Entwicklung für den Eigentümer sehr erfreulich. Erbschaft- oder schenkungssteuerlich kann nun folgender Sachverhalt entstehen. Die Tochter erbt von Ihrem Vater die besagte Immobilie im Wert von 560.000,00 Euro, bei der Erbschaftsteuer kann die Tochter ihren Freibetrag in Höhe von 400.000,00 Euro abziehen, so dass 160.000,00 Euro verbleiben, welche der Steuerpflicht unterliegen. Gemäß Bewertungsge

Planung und Vorsorge beim Zugewinn

Der Zugewinn ist des einen Freud und des anderen Leid Benjamin Franklin sagte einst: " Wenn du den wahren Charakter eines Menschen kennen lernen willst, teile eine Erbschaft mit ihm". Die "Erbschaft" könnte man ergänzen um "eine Erbschaft oder Scheidung". Mit dem Ende einer Beziehung, dem eigenen Tod oder dem Tod des Ehepartners,  beschäftigt sich niemand gerne. Doch gerade der Zugewinnausgleich birgt Chancen und Risiken zu gleich, welche stets im Blick zu halten sind. Ein ungeregelter Zugewinnausgleich kann zu privaten und betrieblichen Schieflagen führen. Daher sind zwingend Regelungen zu schaffen und bestehende Regelungen regelmäßig an die aktuelle und künftige Entwicklung anzugleichen. Kernaussagen: Bei landwirtschaftlichen Betrieben, kleinen und mittleren Unternehmen und im Privatbereich kann sich eine Zugewinnausgleichsforderung sehr unangenehm auswirken. Vor allem wenn - wie in den letzten Jahren - die Immobilienpreise stark steigen und da

Auswirkungen Investmentsteuergesetz auf fondsgebundene Lebensversicherungen

 Einkommensteuer – Besteuerung von Versicherungserträgen (BMF)   Das BMF hat zur Besteuerung von Versicherungserträgen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Stellung genommen und sein Schreiben vom 1.10.2009 um Ausführungen zur Steuerfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG ergänzt.       Hintergrund:  Mit dem Investmentsteuerreformgesetz (BGBl 2016 I S. 1730 ) wurde § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG um einen neuen Satz 9 ergänzt. Danach sind bei fondsgebunden Lebensversicherungen ab 2018 15 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge zu 15 % von der Einkommensteuer befreit, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Hierdurch soll die künftige steuerliche Vorbelastung von Investmenterträgen auf Ebene der Investmentfonds pauschaliert ausgeglichen werden. Ergänzend wird geregelt, dass negative Unterschiedsbeträge i. H. von 15 % unberücksichtigt bleiben, s. hierzu Elser/Thiede, NWB-EV 9/2016 S. 299 .       Quelle: BMF, Schrei

Mögliche Steuerfalle Vorerbschaft

Nachlassplanungen bedürfen einer wohlbedachten Prüfung aller Facetten Nachstehender Fall der kürzlich vom FG Köln entschieden wurde, zeigt dieses. Um seine behinderte Lebensgefährtin zu versorgen hatte ein Erblasser diese in einem notariellen Testament zur nicht befreiten Vorerbin eingesetzt und als Nacherben mehrere gemeinnützige Organisationen. Angeordnet wurde Testamentsvollstreckung.  Die Vorerbin erhielt nach dem Tod des Erblassers rund € 400.000, deren Erträge sich auf rund € 1.500 pro Jahr (!) nach Abzug der Testamentsvollstreckungskosten beliefen – zu wenig um die gewünschte Versorgung sicherzustellen.  Der Schock traf die Vorerbin jedoch von anderer Seite. Die Erbschaftsteuer wurde vom Finanzamt in Höhe von rund € 96.000 festgesetzt. Bezogen auf die Lebenserwartung der Vorerbin sowie die Erträge des Nachlasses ergibt sich eine Steuerbelastung von knapp 350 %! Dass sie diese Belastung nicht tragen konnte ist nachvollziehbar. Trotzdem bestätigte das FG Köln d

Checkliste Notfallkoffer

Was gehört in den Notfallkoffer eines Unternehmers ? Nachfolgende Checkliste habe ich aus der NWB Datenbank (Modul NWB Betriebswirtschaftliche Beratung) entnommen: Was gehört in den Notfallkoffer? vorhanden zu erledigen Ort, an dem Dokument/Kopie hinterlegt wurde ja nein Termin verant- wortlich 1. Festlegung, wer im Notfall die Geschäftsführung übernehmen kann bzw. soll. 2. Schaffung der Voraussetzungen, z. B. Prokura zum gegebenen Zeitpunkt, Handlungsvollmachten, Bankvollmachten. Achtung : Für die Ausgestaltung von Prokura oder Handlungsvollmachten am besten einen Anwalt hinzuziehen, um z. B. die Möglichkeiten des Prokuristen im Innenverhältnis oder Handlungsvollmachten zu begrenzen. 3. Aktuellen Gesellschaftervertrag mit allen ergä