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Risiko D&O -Versicherung  in der Stiftung / Haftung des Stiftungsvorstand Haftung der Stiftung: Ehrenamtliche Vorstände, welche eine Vergütung von nicht mehr als 720,00 Euro pro Jahr erhalten, haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Pflichtteils-verletzungen. Es sollte eine gemeinsame D&O Versicherung nach Möglichkeit  vermieden werden. Hinweis: sobald die Vergütung für den ehrenamtlich Tätigen jedoch 720,00 Euro pro Jahr übersteigt, haftet auch der ehrenamtlich Tätige auch bereits für Pflichtverletzungen aufgrund von Fahrlässigkeit. Auswahl für Gründe zur Besetzung von Stiftungsorganen 1. Auswahl auf Grund besonderer Eignung zur Verfolgung des Stiftungszwecks. 2. Auswahl von Personen aus dem näheren Umfeld des Stifters, um die Kontinuität seiner Stiftung zu gewährleisten. Den Personen aus seinem Umfeld schenkt der Stifter in der Regel besonderes Vertrauen. 3. Auswahl von Familienmitgliedern, aus altruistischen Gedankengut he