Notfallmanagement für Unternehmen Teil 2
Notfallmanagement für Ihr Unternehmen - die ersten Tage nach einem Todes- oder Unglücksfall Teil 2 IV. EDV Heute haben digitale Inhalte und Zugangsdaten für EDV-Systeme erhebliche, wenn nicht entscheidende Bedeutung für das Unternehmen. Mit dem Tod des Verstorbenen übernehmen Sie als Erben rechtlich auch den vollständigen digitalen Nachlass – und dürfen über die Inhalte (vorbehaltlich rechtlicher/vertraglicher Grenzen) frei verfügen Sollten die Zugangsdaten des Erblassers nicht zur Verfügung stehen, so haben Sie einen Anspruch gegen Provider für Internetseiten, E-Mail usw. auf Herausgabe der Zugangsdaten bzw. auf Ermöglichung des Zugriffs. Dieser Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Verweigern Provider den Zugriff kann auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 17.12.2015 (Az.: 20 O 172/15) hingewiesen werden. Dort wurde erstmals gerichtlich zugunsten der Erben der Zugriff auf die Facebook-Daten gewährt. Sia als Erben dürfen sogar, ohne sich strafbar zu m