Risiko Erbschaftsteuer bei Immobilien

Risiko Erbschaft- / Schenkungsteuer bei Übertragung von Immobilien

Im vergangenen Jahr hat der Bund 7,1 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer vereinnahmt. Ein Gutteil dieser Summe dürfte von Immobilien kommen, die ihren Besitzer gewechselt haben.

Schaut man sich die Immobilienpreisentwicklung in deutschen Ballungszentren in den letzten fünf Jahren an, so sind die Preise im Schnitt um rund 40% gestiegen. Da kann es schnell passieren, dass eine Wohnung, welche man 2012 für 400.000,00 Euro erworben hat heute einen Wert von rund 560.000,00 Euro hat. Grundsätzlich ist diese Entwicklung für den Eigentümer sehr erfreulich.

Erbschaft- oder schenkungssteuerlich kann nun folgender Sachverhalt entstehen. Die Tochter erbt von Ihrem Vater die besagte Immobilie im Wert von 560.000,00 Euro, bei der Erbschaftsteuer kann die Tochter ihren Freibetrag in Höhe von 400.000,00 Euro abziehen, so dass 160.000,00 Euro verbleiben, welche der Steuerpflicht unterliegen. Gemäß Bewertungsgesetz sind aus diesen 160.000,00 Euro elf Prozent Steuern zu zahlen (17.600,00 Euro).
Die Erbschaftsteuer ist in bar sofort fällig. Verfügt der Erbe über dieses Kapital nicht, ist er gezwungen die Immobilie zu veräußern. So kommen Insbesondere in Toplagen wie in Hamburg oder München immer wieder Immobilien auf den Markt.

Sollte das Kind die Immobilie übernehmen und die nächsten zehn Jahre selbst bewohnen, so sind bis zu 200 qm steuerfrei, egal wie hoch der Wert der Immobilie ist. Die Tochter wäre aber für mindestens zehn Jahre mit Ihrem Lebensmittelpunkt an diese Immobilie gebunden.

Jeder der Immobilien besitzt sollte über die Nachlassplanung die Übertragung seiner Immobilie/Immobilien frühzeitig steuern und planen. Nachfolgend einige Ideen in der Kurzübersicht:

  •          Frühzeitige Übertragung der Immobilie gegen Nießbrauch
  •          Bei mehreren gesetzlichen Erben, sollte man die Erbengemeinschaft vermeiden (Erbvertrag)
  •          „Erbschaftsteuerversicherung“
  •          Bei vermieteten Immobilien Aufnahme von Darlehen zur Renovierung
  •          Gründung einer Familiengesellschaft
  •          ….

 Die passende steuerliche Lösung, sollte auf jeden individuell zugeschnitten werden und im Kontext zu allen anderen Vermögenswerten sowie den erbrechtlichen Konsequenzen gesetzt werden. Eine allumfassende Planung ist unerlässlich.

Alle Informationen und Angaben  habe ich nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht

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