Mit einer guten Nachlassplanung Vermögen schützen!

Mit einer guten Nachlassplanung Vermögen schützen!

Wer sich keine Gedanken über seinen Nachlass macht und sich auf die gesetzliche Regelung verlässt, der bringt oft viel Unheil über seine Erben. Nachstehend führe ich eine kleine Auswahl von Problemfeldern auf, welche mit einer guten Nachlassplanung hätten vermieden oder zumindest minimiert werden können: 

  • Handlungsunfähigkeit des im Nachlass befindlichen Unternehmens 
  • Unnötig hohe Erbschaftsteuer 
  • Geschiedener Ehepartner wird indirekt Erbe durch gemeinsame Kinder 
  • Illiquidität der Erben, da beispielsweise das vererbte Vermögen primär aus Immobilien besteht 
  • Streitigkeiten vor Gericht zerren Vermögen auf 
  • Kinder auf Abwegen erben mehr als gewünscht 
  • … 

Mit einer allumfassenden individuellen Nachlassplanung kann man den aufgeführten Problemfeldern mit guten Lösungen begegnen. Dabei ist es wichtig, sämtliches Anlagevermögen (Unternehmen, Immobilien, Wertpapiere etc.) offen zu legen sowie Transparenz zur Familiensituation zu schaffen. Hierzu gehört auch ein eventuell bestehender Gesellschaftervertrag sowie bereits bestehende Nachlassgestaltungen einschließlich Vorerbschaften und Schenkungen. 

Der Nachlassplaner orientiert sich an den Wünschen und Zielen des Mandanten.
Hierbei ist der primäre Nutzen, dass ein Nachlassplaner die Themen Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Finanzanlage im Sinne der Mandantenwünsche optimal auf einander abstimmt. Häufig wird es notwendig sein, Kompromisse einzugehen. Dies geschieht durch intensiven Austausch mit dem Mandanten, um dessen Ziele bestmöglich zu verwirklichen. 
Der Nachlassplaner arbeitet bei den einzelnen Themen eng mit spezialisierten Steuerberatern sowie Rechtsanwälten/Notaren zusammen. Auf Wunsch wird er den Mandanten zu den Umsetzungsgesprächen des Nachlassplans, beispielsweise zum Notar, begleiten. 

Zum Abschluss zeige ich an einem kurzen Beispiel aus meinem Beratungsalltag auf, welche Gefahr besteht, wenn die Themenfelder Erbrecht, Erbschaftsteuer und Finanzanlage nicht miteinander verknüpft betrachtet werden: 
Ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern verfügt über ein Vermögen von ca. 23 Millionen Euro, welches ungleich auf beide Ehepartner verteilt ist.  
Zehn Jahre vor dem mit mir geführten Gespräch wurde ein notarieller Erbvertrag aufgesetzt. In diesem wurde geregelt, dass zunächst der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erbt. Anschließend erben die beiden Töchter zu gleichen Teilen vom letztversterbenden Elternteil. In der Familie herrscht große Einigkeit. 
  
Aufgrund einer modifizierten und individualisierten Gestaltung durch mich als Nachlassplaner werden in dem hier vorliegenden Fall nun im Todesfall sowohl Liquiditätsengpässe vermieden als auch über rund zweieinhalb Millionen Euro Erbschaftsteuer gespart, die bei dem ursprünglich aufgesetzten notariellen Erbvertrag angefallen wären. 

Dieses Beispiel zeigt:
Mit einer guten, individuell auf den Mandanten zugeschnittenen Nachlassplanung lässt sich Vermögen schützen!

Ihr
Thorsten Cornelius


Alle Informationen und Angaben  habe ich nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht




Kommentare

  1. Sehr interessant, dass man mit einer guten Nachlassplanung Vermögen schützen kann. Ich habe in meinem Leben viel Geld gespart und möchte, dass meine Kinder und Enkelkinder das Beste daraus machen. Es stimmt, dass es viele Regeln gibt und es freut mich zu wissen, dass es Möglichkeiten gibt für dieses Problem. Danke für diese Informationen.
    https://www.ra-keber.at/de/leistungen/

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