Auswirkungen Investmentsteuergesetz auf fondsgebundene Lebensversicherungen
Einkommensteuer – Besteuerung von
Versicherungserträgen (BMF)
Das BMF hat zur Besteuerung von Versicherungserträgen i. S. des
§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Stellung genommen und sein Schreiben vom
1.10.2009 um Ausführungen zur Steuerfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6
Satz 9 EStG ergänzt.
Hintergrund: Mit dem Investmentsteuerreformgesetz (BGBl
2016 I S. 1730 ) wurde § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG um einen
neuen Satz 9 ergänzt. Danach sind bei fondsgebunden Lebensversicherungen
ab 2018 15 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung
und der Summe der Beiträge zu 15 % von der Einkommensteuer befreit, soweit
der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Hierdurch soll die künftige
steuerliche Vorbelastung von Investmenterträgen auf Ebene der Investmentfonds
pauschaliert ausgeglichen werden. Ergänzend wird geregelt, dass negative
Unterschiedsbeträge i. H. von 15 % unberücksichtigt bleiben, s. hierzu
Elser/Thiede, NWB-EV 9/2016 S. 299 .
Quelle: BMF, Schreiben vom
29.10.2017 - IV C 1 - S 2252/15/10008 :011
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