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Mögliche Steuerfalle Vorerbschaft

Nachlassplanungen bedürfen einer wohlbedachten Prüfung aller Facetten Nachstehender Fall der kürzlich vom FG Köln entschieden wurde, zeigt dieses. Um seine behinderte Lebensgefährtin zu versorgen hatte ein Erblasser diese in einem notariellen Testament zur nicht befreiten Vorerbin eingesetzt und als Nacherben mehrere gemeinnützige Organisationen. Angeordnet wurde Testamentsvollstreckung.  Die Vorerbin erhielt nach dem Tod des Erblassers rund € 400.000, deren Erträge sich auf rund € 1.500 pro Jahr (!) nach Abzug der Testamentsvollstreckungskosten beliefen – zu wenig um die gewünschte Versorgung sicherzustellen.  Der Schock traf die Vorerbin jedoch von anderer Seite. Die Erbschaftsteuer wurde vom Finanzamt in Höhe von rund € 96.000 festgesetzt. Bezogen auf die Lebenserwartung der Vorerbin sowie die Erträge des Nachlasses ergibt sich eine Steuerbelastung von knapp 350 %! Dass sie diese Belastung nicht tragen konnte ist nachvollziehbar. Trotzdem bestätigte das ...

Checkliste Notfallkoffer

Was gehört in den Notfallkoffer eines Unternehmers ? Nachfolgende Checkliste habe ich aus der NWB Datenbank (Modul NWB Betriebswirtschaftliche Beratung) entnommen: Was gehört in den Notfallkoffer? vorhanden zu erledigen Ort, an dem Dokument/Kopie hinterlegt wurde ja nein Termin verant- wortlich 1. Festlegung, wer im Notfall die Geschäftsführung übernehmen kann bzw. soll. 2. Schaffung der Voraussetzungen, z. B. Prokura zum gegebenen Zeitpunkt, Handlungsvollmachten, Bankvollmachten. Achtung : Für die Ausgestaltung von Prokura oder Handlungsvollmachten am besten einen Anwalt hinzuziehen, um z. B. die Möglichkeiten des Prokuristen im Innenverhältnis oder Handlungsvollmachten zu begrenzen. 3. Aktuellen Gesellschaftervertrag mit a...

Notfallkoffer für Unternehmer Teil 2

Notfallkoffer für Unternehmer Teil 2 IV. Handlungsfähigkeit Achten Sie rechtzeitig darauf, dass Ihr Unternehmen für den Fall, dass Sie selbst nicht zur Verfügung stehen, handlungsfähig bleibt. Ihre im Unternehmen tätigen Angehörigen und Mitarbeiter vermögen vielleicht für eine gewisse Zeit etliche Tätigkeiten auch ohne unmittelbare fachliche Leitung durch den Erblasser zu erbringen. Besonders bei zulassungsbeschränkten Berufen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieurberufe) ergeben sich jedoch berufsrechtliche und versicherungsrechtliche Problematiken. Es sollte daher stets ein fähiger Kooperationspartner als Berufsträger aushelfen können, der das Unternehmen zumindest vorübergehend im Notfall leiten kann und auch will. Hinweis: Fehlt die fachliche Leitung durch einen Berufsträger, greift in der Regel keine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einem Todesfall kann die Versicherung den Vertrag gegebenenfalls. „einfach so“ kündigen. Wichtig ist auch die Erteilung von aus...