Mit einer guten Nachlassplanung Vermögen schützen!
Mit einer guten Nachlassplanung
Vermögen schützen!
Wer sich keine Gedanken über seinen
Nachlass macht und sich auf die gesetzliche Regelung verlässt, der bringt
oft viel Unheil über seine Erben. Nachstehend führe
ich eine kleine Auswahl von Problemfeldern auf, welche mit einer guten
Nachlassplanung hätten vermieden oder zumindest minimiert werden
können:
- Handlungsunfähigkeit
des im Nachlass befindlichen Unternehmens
- Unnötig
hohe Erbschaftsteuer
- Geschiedener
Ehepartner wird indirekt Erbe durch gemeinsame Kinder
- Illiquidität
der Erben, da beispielsweise das vererbte Vermögen primär aus Immobilien
besteht
- Streitigkeiten
vor Gericht zerren Vermögen auf
- Kinder
auf Abwegen erben mehr als gewünscht
- …
Mit einer allumfassenden individuellen Nachlassplanung
kann man den aufgeführten Problemfeldern mit guten Lösungen
begegnen. Dabei ist es wichtig, sämtliches Anlagevermögen (Unternehmen,
Immobilien, Wertpapiere etc.) offen zu legen sowie Transparenz zur
Familiensituation zu schaffen. Hierzu gehört auch
ein eventuell bestehender Gesellschaftervertrag sowie bereits
bestehende
Nachlassgestaltungen einschließlich Vorerbschaften und
Schenkungen.
Der Nachlassplaner orientiert sich an den Wünschen
und Zielen des Mandanten.
Hierbei ist der primäre Nutzen, dass ein
Nachlassplaner die Themen Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Finanzanlage im
Sinne der Mandantenwünsche optimal auf einander abstimmt. Häufig wird es
notwendig sein, Kompromisse einzugehen. Dies geschieht durch
intensiven Austausch mit dem Mandanten, um dessen Ziele bestmöglich
zu verwirklichen.
Der Nachlassplaner arbeitet bei
den einzelnen Themen eng mit spezialisierten Steuerberatern sowie Rechtsanwälten/Notaren
zusammen. Auf Wunsch wird er den
Mandanten zu den Umsetzungsgesprächen des Nachlassplans, beispielsweise zum
Notar, begleiten.
Zum
Abschluss zeige ich an einem kurzen Beispiel aus
meinem Beratungsalltag auf, welche Gefahr besteht, wenn die Themenfelder
Erbrecht, Erbschaftsteuer und Finanzanlage nicht miteinander verknüpft
betrachtet werden:
Ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern
verfügt über ein Vermögen von ca. 23 Millionen Euro, welches ungleich auf
beide Ehepartner verteilt ist.
Zehn Jahre vor dem mit mir geführten
Gespräch wurde ein notarieller Erbvertrag aufgesetzt. In diesem wurde
geregelt, dass zunächst der überlebende Ehepartner das gesamte
Vermögen erbt. Anschließend erben die beiden Töchter zu
gleichen Teilen vom letztversterbenden Elternteil. In der Familie herrscht
große Einigkeit.
Aufgrund einer modifizierten und individualisierten
Gestaltung durch mich als Nachlassplaner werden in dem hier
vorliegenden Fall nun im Todesfall sowohl Liquiditätsengpässe
vermieden als auch über rund zweieinhalb Millionen
Euro Erbschaftsteuer gespart, die bei dem ursprünglich aufgesetzten
notariellen Erbvertrag angefallen wären.
Dieses Beispiel zeigt:
Mit einer guten, individuell auf den Mandanten
zugeschnittenen Nachlassplanung lässt sich Vermögen schützen!
Ihr
Thorsten Cornelius
Alle Informationen und Angaben habe ich nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht
Sehr interessant, dass man mit einer guten Nachlassplanung Vermögen schützen kann. Ich habe in meinem Leben viel Geld gespart und möchte, dass meine Kinder und Enkelkinder das Beste daraus machen. Es stimmt, dass es viele Regeln gibt und es freut mich zu wissen, dass es Möglichkeiten gibt für dieses Problem. Danke für diese Informationen.
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