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Es werden Posts vom Juli, 2016 angezeigt.
Risiko: Pflichtteil in der Erbauseinandersetzung hier Wertpapierdepot Sachverhalt: Heinz und Inge sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und haben einen Sohn Theobald. Ihren Nachlass regeln die Eheleute mit Hilfe eines Berliner Testaments, auf dessen Grundlage Ihr Sohn Theobald zum Nacherben bestimmt wird. Sollte Theobald jedoch seinen Pflichtteil einfordern erhält auch beim Ableben des zweiten Elternteils nur seinen Pflichtteil. Als Ehemann und Vater Heinz verstirbt, hinterlässt er seiner Frau Inge das gemeinsame selbstgenutzte Haus sowie ein Aktiendepot im Wert von 200.000,00 Euro. Einige Wochen nach dem Tod von Heinz erreicht Inge ein rechtsanwaltlicher Brief Ihres Sohnes Theobald, in dem er seinen Pflichtteil geltend macht. Der Nachlass zum Todestag umfasst die selbstgenutzte Immobilie = 200.000,00 Euro (hälftiger Anteil Heinz) sowie das Aktiendepot über 200.000,00 Euro. Die gesetzliche Erbfolge gesteht Inge ein 1/2 Anteil des Nachlass